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Vortrag: Karl IV zwischen Nürnberg und Aachen
12. Januar 2007, 20:00 Uhr (s. t.)
Univ.-Prof. Dr. Bernd-Ulrich HERGEMÖLLER (Universität Hamburg), Karl IV. zwischen Nürnberg (November 1355) und Aachen (Februar 1357). – Die Entstehung der „Goldenen Bulle“.
Der Vortrag findet statt in der Aula des Städtischen Gymnasiums St. Leonhard (gegenüber dem Parkhaus in der Jesuitenstrasse).
Der 1950 geborene Mittelalterforscher, der an der Universität Hamburg lehrt, wird zunächst über die Teilnehmer und die Verhandlungen bei den Hoftagen von Nürnberg und Metz (1355/56) berichten, auf denen die Verständigung über den Inhalt der Goldenen Bulle gelang. Am 14. Februar 1357 stellte Karl IV. der Reichstadt Aachen zwei Privilegien aus, die inhaltliche und formale Parallelen zur Goldenen Bulle aufweisen. Der Referent ist bei seinen Untersuchungen dieser Urkunden zu der für viele wohl überraschenden Schlußfolgerung gekommen, dass weder die überlieferte deutsche noch die überlieferte lateinische Fassung der Goldenen Bulle dem auf den Hoftagen ausgehandelten, ursprünglichen Original entsprechen. Die Goldene Bulle des Jahres 1356 erlangte später deshalb die Bedeutung eines Reichsgrundgesetzes, weil Karl IV. 1355/56 nach jahrhundertelangen Streitigkeiten und Unklarheiten bei der römisch-deutschen Königswahl eine Verständigung mit den Reichsständen, insbesondere den Kurfürsten über die Art und Weise erreichte, wie diese Wahl künftig vonstatten gehen sollte, was er dann in der Goldenen Bulle verbindlich festschrieb. Zu den wichtigsten Punkten gehörte die Festlegung der Anzahl von sieben Kurfürsten, die Unteilbarkeit der Kurstimmen und die Einführung der Mehrheitswahl. Frankfurt war von nun unumstrittene Wahlstätte und Aachen der Ort, an dem die Feiern der Königskrönung stattfinden sollten. Die Goldene Bulle blieb bis 1806 in Kraft. Aachen blieb bis dahin die Stellung als Krönungsstätte des Reiches zwar erhalten, tatsächlich fand aber 1531 in Aachen die letzte Krönung statt (Ferdinand I.).
Der Referent hat den Vortrag zum Abdruck als Beitrag im nächsten Band der ZAGV überarbeitet.