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Wahlen vor hundert Jahren

Die Wahlen fanden auf der Grundlage der „Verordnung betreffend die Ausführung der Wahl der Abgeordneten zur Zweiten Kammer“ vom 30. Mai 1849 statt, die noch davon geprägt war, daß König Wilhelm IV. weiland 1848 vor dem „Ludergeruch der Revolution“ zurückschreckte.
Die Wahlen wiedersprachen allen heute selbstverständlichen Wahlgrundsätzen.
Die Wahl war nicht unmittelbar, sondern erfolgte indirekt über Wahlmänner.
Es gab kein Wahlgeheimnis.
Frauen wurde die Wählbarkeit vorenthalten.
Vor allem waren die Wahlen ungleich: die Wähler hatten je nach Höhe ihrer Steuerleistung, die Grundlage der Einteilung in drei Abteilungen (Klassen)war, ein unterschiedliches Stimmengewicht. Jede Abteilung oder Klasse stellte die gleiche Zahl an Wahlmännern bzw. mittelbar die gleiche Zahl an Abgeordneten. In vielen Stimmbezirken bestand die I. Abteilung und manchmal auch die II. Abteilung aus nur einer Person, die genauso viel Stimmgewicht hatte wie die große Masse der Wähler mit geringem Einkommen.
In der reichen Großstadt Aachen umfaßte die I. Abteilung 179 Wahlberechtigte und die II. Abteilung 2.189 Wahlberechtigte. Die III. Klasse bestand aus 16.653 Wählern. Im Wahlbezirk Burtscheid umfaßte die I. Abteilung 37 Wahlberechtigte und die II. Abteilung 321 Wahlberechtigte. Die III. Klasse bestand hier aus 2.882 Wählern. H. Silbergleit gibt in der Festschrift „Preussens Städte – 100 jähriges Jubiläum der Städteordnung vom 19. November 1808, Berlin 1908, S. 184) folgende Zahlen für das Jahr 1907 an:
I. Abteilung: 142 = 1,04 %
II. Abteilung: 1.916 = 14,12 %
III. Abteilung: 11.514 = 84,4 %
Es seien ein paar Vergleichszahlen rheinischer und besonders armer oder wohlhabender Städte genannt:
Allenstein: I. 4,15 %, II. 15,07 %, III. 80,78 %
Berlin: I. 0,42 %, II. 8,73 %, III. 90,85 %
Düren: I. 0,5 %, II. 6,64 %, III. 92,86 %
Düsseldorf: I. 1,13 %, II. 7,90 %, III. 90,07 %
Herne: I. 0,15 %, II. 10,30 %, III. 89,55 %
Köln: I. 1,11 %, II. 13,74, III. 85,15 %
Naumburg: I. 3,11 %, II. 11,14 %, III. 85,75 %
In einigen später an Preussen gelangten Provinzen (z.B. Hannover und Schleswig-Holstein) galt das Dreiklassenwahlrecht nicht. Das erst 1866 „erworbene“ Frankfurt durfte das eigene allgemeine, direkte und geheime Wahlrecht aus reichsstädtischer Zeit behalten.
Die Aachener Stadtverordnetenversammlung hatte übrigens gerade anläßlich der Wahlen von 1908 abgelehnt, den fingierten Nominalsteuerbetrag, der in weniger wohlhaben Städten bei 3 Mark und in Aachen bei 6 Mark lag, auf 4 Mark herab zu setzen. Die Zahl der Wahlberechtigten hätte sich dadurch auf etwa 24.00 Wähler erhöht.
Zur Zeit haben wir nur die Wahlergebnisse zum Preußischen Landtag, die Sie hier ansehen können:
Download Wahlergebnisse 1908
Das Aachener Wählerverzeichnis von 1908, das mit einem Wahlumschlag nachfolgend abgebildet ist, können Sie hier auch vollständig downloaden:


Download Wählerverzeichnis 1908, 2,7 MB
Zur Veranschaulichung der damaligen politischen Situation auf kommunaler Ebene in Aachen geben wir nachfolgend eine Aufstellung der damaligen Aachener Stadtverordneten sowie der Mitglieder der städtischen Ausschüsse, Beiräte und Kommissionen des Jahres 1906 wieder:
Download Stadtverordnete und Gremienmitglieder 1906
Heute beträgt die Zahl der Gremien neben dem Stadtrat einschließlich des neu eingeführten Migratíonsrates und der für kreisfreie Großstädte verpflichtenden Bezirksvertretungen (in Aachen 7) „nur“ 27. 1906 betrug deren Zahl 55. Die Vielzahl der Gremien, die Sie aus dem Verzeichnis ersehen könen, sprengt alle heutigen kommunalpolitischen Vorstellungen. Die Form der Zusammenarbeit der Verwaltung und dieser Gremien mußte sich gegenüber der heutigen Situation völlig unterscheiden. Die Verwaltung konnte und wollte den politischen Vertretern in so vielen Gremien keine umfangreichen schriftlichen Vorlagen vorlegen. Vielmehr bezog man in diesen Gremien den Sachverstand, den diese Vertreter beruflich oder aufgrund ihrer persönlichen Interessen hatten, viel stärker mit in die Entscheidungsfindung ein. Andererseits darf man wohl auch davon ausgehen, daß die wirtschaftlich interessierten Bürger bei dieser ganz engen Zusammenarbeit leicht ihre eigenen Interessen unmittelbar in die Entscheidungsfindung einbringen konnten. Aachen hatte übrigens damals gegenüber anderen Städten und Gemeinden den Vorteil, durch Vertreter der Technischen Hochschule an deren Kowhow teilhaben zu können.