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Kornelimünster - rechtsgeschichtlich gesehen

Helmut Gabel veröffentlichte 1986 in Band 93 unserer Zeitschrift seine Untersuchung über die Ermordung des Abtes von Kornelimünster am 18. Juli 1699 („Äußerliche Verfolgung und innerliche Rebellion, ...“.ZAGV 93, S. 87-126). Der wirtschaftliche Interessenkonflikt und Streit zwischen dem Abt und seinen Untertanen war damals nicht mehr mit friedlichen Mitteln lösbar. Verschwörer aus dem Münsterländchen heuerten einen gewissen Heinrich Hirtz aus Burtscheid als Mörder an, der dem Abt von Gevaertshagen bei dessen Reise nach Aachen in Schönforst aus einem Hinterhalt am Weg entlang eines kleinen Wäldchens auflauerte.

Die Unterdrückung der Klein- und Hausbrauereien, die Wiedereinführung des abteilichen Brauzwanges und die Erhebung einer Biersteuer (Bierakzise) waren Streitpunkt zwischen dem Abt als Landesherren und seinen Unterthanen. Über die Katastrophe von 1699 wurde damals wie folgt berichtet:

>>Cöln, am 18. Julii st. N. ist der Hoch-Ehrwürdige des heil. Röm. Reiches Prälat/hr. Bertrandus Goswinus (gebohrener Freiherr von Gevertzhagen) Abt und Landherr der Kayserlichen freyen Reichs-Abtei/Land und Eigenthumbs zu S. Cornelii Munster/ ../als mit etlichen seiner Conventualen und Knechte nach Acken/ die Relquien daselbst zu sehen/ reiten wollen/ in einem unweit bemeldter Stadt gelegenen Busch/ der Schonfoerst genand/ erschossen worden/. Der Thäter ist/ indem die seinigen den Prälaten zu helffen/ und von der erden auffnehmen beschäfftiget gewesen/ entwichet. Und weil sonst niemand dabey beschädiget worden/ so muthmasset man/ dass diese grausame That von keinem Straßenräuber/ sondern von einem seiner Unterthanen oder Bauern geschehen/ als mit welchen er durch Process führen sehr uneinig gelebet/ auch durch den mit dem Fruchthandel von ihnen gezogenen Profit und weil er ihn öfters Korn vor Geld geweigert/ sich verhasst gemacht…>>

Historische Remarques der neuesten Sachen in Europa. Teil i, Hamburg 1699, S. 253 zitiert nach: GABEL, Helmut , „Äußerliche Verfolgung und innerliche Rebellion“. Zur Ermordung des Abtes von Kornelimünster am 18. Juli 1699, ZAGV 93, 1986, S. 87-126, insb. S. 114, FN 126

Seine Nachfolger waren nicht weniger machtbewußt. Die Konflikte ließen sich schließlich aber doch friedlich beilegen.

Gabel trug bei den beiden Ausstellungen anläßlich des 500. Jahrestages der Errichtung des Reichkammergerichtes in Frankfurt a/M (1994/95) und Bonn (1995) wohl dazu bei, daß man einen besonders bemerkenswerten Rechtsstreit zwischen dem Abt Hyazinth Alphons Graf von Suys (1715 – 1745) und seinen Untertanen exemplarisch für Rechtsstreitigkeiten zwischen Landesherren und deren Untertanen in der Ausstellung präsentierte (s. Ingrid Scheuermann, Verfahren am Reichskammergericht, in : Ingrid Scheuermann [Hrsg..], Frieden durch Recht – Das Reichskammergericht von 1495 bis 1806, Mainz 1994, S. 285 – 321, insb. S. 307 ff.). Gerade im Vergleich zum bedauerlichen Schicksal des Abtes von Gevaertshagen zeigte sich in den folgenden Jahrzehnten, daß die Möglichkeit der Anrufung des Reichskammergerichts zur Wahrung des Friedens beitragen konnte.

Abt Hyazinth Alphons Graf von Suys plante einen umfassende Neugestaltung der Klostergebäude in Form einer dreiflügeligen Schloßanlage. Das bauliche Konglomerat an überwiegend mittelalterlichen Klostergebäuden genügte nicht mehr seinem Bedürfnis nach vornehmer Repräsentation. Als Zuschuß zu den Baukosten forderte er von den etwa 5.000 im Münsterländchen wohnenden Untertanen ein „Subsidium“ von 4.000 Reichstalern. Diese wollten für den barocken Luxusbau aber nichts bezahlen und riefen das Reichskammergericht an. Der Abt wartete das Ende des Verfahrens nicht ab und setzte seine Pläne um. Um dem Gericht zu veranschaulichen, daß die baulichen Veränderungen im Grunde gering und bescheiden seien, ließ er Ansichten der Abtei vor und nach dem geplanten Umbau zeichnen. (Die 1994/95 in Frankfurt und Bonn ausgestellte Leihgabe entstammte dem Landesarchiv Düsseldorf).

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Ein S/W – Foto von etwa 1960 zeigt die Abteigebäude nach Behebung der gröbsten Kriegsschäden.

Der Prozeß um einen Zuschuß zu den Baukosten war der Höhepunkt in einer schon zwei Generationen währenden permanenten Streiterei zwischen den Äbten und ihren Untertanen. Auch dieses Verfahren zog sich dahin. Nach drei Jahrzehnten verständigten sich der Abt und seine Untertanen wegen der bedrohlich angewachsenen „Staatsverschuldung“ außergerichtlich auf einen Vergleich. Das geforderte „Subsidium“ wurde zwar nicht gezahlt, aber in 30 Artikeln wurden viele der langjährigen Streitfragen endlich beigelegt.

Der Vergleich bedurfte zur Wirksamkeit der Approbation durch das Reichskammergericht und der Publikation in einer Druckschrift. Das Titelblatt des Drucks beschreibt das umständlich: „Urkund [des] am Kayserlichen Kammer – Gericht confirmierten Vergleichs errichtet zwischen Carl Wilhelm Ludwig Abbten zu St. Cornelii – Münster und Scheffen, Hauptleuthen, Deputierten und Gemeimen Eingesessenen des Ländleins St. Cornelii – Münster auf der Inden“.

Der vollständige Text, den der schon länger nicht mehr bestehende Aquensia-Klette-Verlag einmal nachgedruckt hat, würde wahrlich eine Transkription und inhaltliche Aufarbeitung lohnen.

Repro des Vergleiches vom 18. Mai 1751,Download_26MB

Der Druck ist allerdings auch für Genealogen eine Fundgrube, da damals auf Seiten der Bürger des Münsterländchens kein vertretungsberechtigtes Organ handelte, sondern alle Bürger unterschrieben. Soweit sie des Schreibens nicht mächtig waren, vollzogen sie vor dem Urkundsbeamten bei ihrem Namen ein Handzeichen (im gedruckten Text: “+Handm.“). Insgesamt waren es ca. 430 Unterzeichnende. Man kann daraus auf eine noch relativ geringe Gesamtbevölkerungszahl schließen, auch wenn hinter den jeweils Unterschreibenden in der Regel eine ganze Familie steht und viele Einwohner nicht als Bürger zur Mitzeichnung berechtigt waren.

Für die Genealogen sei deshalb hier auch zum Vergleich die Zusammenstellung der Familiennamen aus den Kirchenbüchern von Johann Röntgen wieder gegeben:

Familiennamen nach den Kirchenbüchern

In jener Zeit entstand auch eine sehr freie Darstellung des Indetales mit den Absteigebäuden, der alten Klosterkirche, der Stephans- oder Bergkirche und dem abteilichen Residenzstädtchen.

In einem Zimmer des Mitteltraktes sieht man im Hintergrund eines Wandgemäldes mit einer Jagdszene die barocken Abteigebäude. Erstmals wurde dieser Ausschnitt in der 25-Jahres-Festschrift des ehemaligen Lehrerseminars abgedruckt – damals noch in Schwarz-Weiß. Das Jagdzimmer war damals das Direktorenzimmer. Wir bemühen uns um eine bessere Darstellung in Farbe.

Diese Ansicht wurde Anfang des 20. Jh. auch als Ansichtskarte gedruckt.

Eine künstlerisch gestaltete Ansichtskarte enthält eine gezeichnete Südansicht der Abtei und einiger prägender Gebäude aus Kornelimünster.

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