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Flurbücher des 18. Jh. geben auch Aufschluß über die alte Familiennamen

Bürgermeister, Schöffen und Rat des „Königlichen Stuhls und Freyen Reichs Stadt Aachen“ ermahnten im nachfolgend wieder gegebenen Edikt vom 21. Juni 1774 die Eigentümer in den westlichen Quartieren des Aachener Reiches, der Service-Kammer Nachweise für ihre Rechte an den Grundstücke in den seit 1760 neu angelegten Flurbüchern vorzulegen.

Die erhebliche finanzielle Belastung der Stadt durch immer neue Einquartierungen seitens der in Mittel- oder Nordwesteuropa kriegführenden Parteien und die wachsende Verschuldung im 17. und 18. Jh. zwangen die Stadt zur verstärkten Besteuerung des Grundeigentums. Mitte des 18. Jh. fielen Unstimmigkeiten im Steuerkataster auf, die Anlaß waren, Stadt und Reich durch die Vermesser Reiner Scholl und Heinrich Copso genau vermessen zu lassen. Nicht nur neue Flurkarten enstanden (die größtenteils im II. Weltkrieg verloren gingen), sondern auch eine topographische Karte und vor allem Flurbücher. Die erhalten gebliebenen Flurbücher enthalten die Namen der Eigentümer und damit viele Familiennamen aus den Aachener Quartieren. 1938 hat Joseph Cloot diese in seiner Flurnamensarbeit bezüglich der Laurensberger Quartiere neben den Flurnamen, dem eigentlichen Thema seiner Arbeit, veröffentlicht.
Namensliste um 1760
In der damaligen Zeit ist dahinter auch die Absicht zu vermuten , den „arischen“ Familien eine weitere Möglichkeit zu bieten, für die vielfach obligatorischen „Ariernachweise“ nach christlichen Vorfahren zu suchen. Juden konnten in den Aachener Territorien bis zur französischen Zeit nämlich kein Grundvermögen erwerben. Zu verweisen ist in diesem Zusammenhang auf die familienkundlichen und vor allem auch „rassekundlichen“ Forschungen unsers damaligen Vorsitzenden Albert Huyskens zu den Kirchen- und Personenstandsbüchern um 1800. In der Franzosenzeit wurde der Personenstand aller Bürger, also auch der Juden, staatlich erfaßt. Juden waren in den bis dahin maßgeblichen Kirchenbüchern natürlich nicht berücksichtigt. Huyskens hat damit die NS – Öffentlichkeit empfindsam dafür gemacht, wie man jüdische Familien, die in eingen Fällen Anfang des 19. Jh. deutsche Familiennamen angenommen haben und die zum Teil sogar in der Folge konvertiert waren, noch in alten Quellen ausfindig machen und den Restriktionen der NS-Rassegesetze unterwerfen konnte.