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Die beiden mittelalterlichen Mauerringe der ehemaligen Reichsstadt waren zusammen fast 8 km lang.
Bei den Vorarbeiten zur Erweiterung des St. Leonhard – Gymansiums stieß man in der Prinzenhofstraße nun im Februar 2011 auf gut erhaltenen Reste des inneren Mauerringes, d.h. der staufischen oder Barbarossa – Mauer.
Um geschichtlich Interessierten hierzu eine hilfreiche Grundlage an die Hand zu geben, stellen wir hier als PDF-Dokument einen Scan des 1894 von C. Rhoen entworfenen Plans der Stadtbefestigung zur Verfügung. Dieser Plan enthielt ursprünglich keine Namen der Stadttore und – türme, sondern arabische Zahlen und Buchstaben, auf die zur Erläuterung verstreut im Text seiner kleinen Schrift von 1894 hingewiesen wurde. Daher haben wir den Plan um eine entsprechende Übersicht ergänzt.
Rhoen, Befestigungswerke der ehemaligen Reichsstadt Aachen, Karte
In diesem Plan deutet Rhoen in gestrichelten Linien die Fläche an, die bei der Belagerung von 1248 auf Veranlassung des zum König gewählten Grafen Wilhelm von Holland durch Errichtung eines Dammes unter Wasser gesetzt wurde. Die Stadt ergab sich gegen Zugeständnis ehrenvoller Konditionen und ließ Wilhelm zur Krönung in die Stadt ein. Der nun auch gekrönte König zeigte sich erkenntlich und bestätigte der Stadt ihre Privilegien. Wenig später (1250) förderte er sogar die Entwicklung der städtischen Eigenständigkeit, indem er verfügte, daß der seit dieser Zeit bestehenden Rat befugt war, für die Bürger verbindliche Statuten aufzustellen und bei Bedarf auch wieder zu ändern.
Die überschwemmte Fläche ist in der nachfolgenden Fassung des Planes blau gekennzeichnet.
Hierzu trug unser Vorstandsmitglied Dr. Jakob Sommer, der im Kreis und in der Stadt Aachen als ehrenamtlicher Bodendenkmalpfleger tätig war, am 22.8.1953 in sein Tagebuch ein:
“... bei den weitläufigen Ausschachtungen auf der Nordseite der mittleren Adalbertstraße scheinen die unteren Teile des Dammes, den Wilhelm von Holland um 1250 aufführte, zum Vorschein zu kommen. ..“
Hierzu erschien am 1.10. 1953 sein Bericht in der AN und in der AVZ.