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Anwaltschreiben aus Köln als Beweisstück für die Kapitulation im Bunker Rütscherstraße

Rechtsanwalt Oberle war als Stabsoffizier der 243. Volksgrenadierdivision persönlich am Geschehen beteiligt. Er antwortete unserem Beiratsmitglied Walter Meven am 21. September 1983 auf dessen Schreiben wie folgt:

.... ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 05.09.1983.

Es ist richtig, daß ich zur Zeit der Übergabe der Stadt Aachen dem Stabe Wilck in Aachen angehört habe. Meine Funktion war Divisions-1 C-Offizier.

Mit meinem Dolmetscher-Sonderführer habe ich seinerzeit aus dem Rütger-Bunker [Anm.: gemeint ist: Bunker Rütscherstraße] heraus den Übergabe-Entschluß des Kommandeurs an den Gegner überbracht. Begleitet wurde ich von zwei jungen amerikanischen Offizieren, welche Gefangene unserer Truppe waren und sich mit einer größeren Zahl von Mannschaften zum Schluß im Rütger-Bunker [Anm.:gemeint ist: Bunker Rütscherstraße] befunden haben. Ob die Mannschaften und vielleicht auch andere Offiziere vor­zeitig entlassen wurden, ist mir nicht bekannt, bezweifele ich aber. Jedenfalls waren zwei jüngere Offiziere bis zum Schluß in unserer Hand und begleiteten uns bei der Übergabe­funktion.

Das Vorstehende ist in in groben Zügen meine Erinnerung; bevor sie veröffentlicht wird, bitte ich um eine weitere Abklärung mit Ihnen.

Mit freundlichem

Rechtsanwalt

[Unterschrift]

Unter Kapitulation versteht man im Völkerrecht die einseitige Unterwerfungserklärung des unterlegenen Militärs. Eine spätere schriftliche Kapitulationsurkunde fixiert unter den Beteilgten lediglich die Kapitulationsbedingungen. Wenn das o.g. Dokument rechtzeitig für die Diskussion um die Erhaltung des Bunkers Rütscherstraße zur Verfügung gestanden hätte, wäre es argumentativ kaum mehr möglich gewesen, diesem Bunker die auch von uns angenommene historische Bedeutung abzusprechen.

Ungeachtet seiner geschichtlichen Bedeutung und seines Zeugnis-Charakters für den Typus eines Luftschutzbunkers ist der historische Bunker Mitte 2015 fast vollständig beseitigt. Wir haben übrigens immer unmißverständlich darauf hingewiesen, dass man sich im Falle des Bunkers Rüttscherstraße über das geltende Denkmalrecht hinweg gesetzt hat. Der Verein hatte wie auch die Bürgerinitiative dagegen keine Widerspruchs- oder Klagemöglichkeit. Die Eintragung in die Denkmälerliste wäre nach dem Denkmalbegriff in § 2 DSchG NRW sowohl wegen seiner geschichtlichen Bedeutung wie auch wegen seiner beispielhaften Gestaltung zwischen zwei Straßen mit erheblichem Höhenunterschied zwingend notwendig gewesen. Hier blieben aber die Obere und die Untere Denkmalbehörde aus den rechtlich gar nicht zulässigen Gründen der Opportunität untätig. Nachdem die Bezirksregierung einmal informell, d.h. ohne förmlichen Bescheid den Bunker preisgegeben hatte, wollte die Stadt Aachen nach dem Übergang der Zuständigkeit auf sich wider besserer Einsicht das lukrative Geschäft nicht mehr aufhalten.

Der Beginn der öffentlichen Diskussion um den Erhalt des Bunkers und sein nahendes Ende sind in einem dokumentarischen Kurzfilm von Antonio Moll aus Aachen festgehalten (mein Schutzengel).

Zur Internetfassung des Kurzfilmes

Unser ausführlicher Beitrag über die Schlacht um Aachen