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Am 8.1.1166 und am 9.1.1166 wurden den Bürgern der Stadt zwei wichtige Privilegien verliehen.
Vor 850 Jahren beginnt der sich langsam entwickelnde geschichtliche Prozeß der städtischen Eigenständigkeit der bis dahin königlichen Leute am königlichen Ort Aachen. Walter Kaemmerer stellt in seiner Sammlung „Aachener Quellentexte“ (Veröffentlichungen des Stadtarchivs Aachen, Bd. 1, Aachen 1980) zum Thema „Vom Werden und Wesen der Reichsstadt“ knapp 30 Quellen zusammen. Die Stadt ließ sich ihre Privilegien möglichst von jedem neuen König, der sich ja in aller Regel nach Aachen zur Krönung begab, nicht nur bestätigen, sondern Stück für Stück ergänzen und erweitern.
Grundlegend war die Bestätigung der Freiheit der Stadtbürger vom 8.1. 1166 mit der Garantie, dass ihnen niemand die Freiheit nehmen dürfe, ja dass sie auch von den königlichen Nachfolgern niemandem zu Lehen gegeben werden dürften. Diese Freiheit sollten auch Zugezogene genießen. In einer weiteren Urkunde vom 9.1.1166 gewährte Friedrich Barbarossa der Stadt Markt- und Münzrechte und ordnete eine Revision anachronistischer Regeln für die Durchführung von Rechtsstreitigkeiten an. Diese Urkunde ist im Original zunächst im Besitz des Aachener Marienstiftes erhalten geblieben.

Von der grundlegenden Urkunde vom Vortage wurde drei Generationen später auf Veranlassung des städtischen Magistrat nochmals eine durch Goldbulle bekräftige neue Ausfertigung durch den Enkel Friedrich II. eingeholt. Wie vermutlich schon die nicht erhaltene Vorlage des Jahres 1166 enthielt die Neuausfertigung inseriert das sog. gefälschte Karlsprivileg. Natürlich bestätigte Friedrich II. die Privilegien nochmals im eigenen Namen.

Professionelle Repros der Urkunden finden Sie in unserer mehrbändigen Publikation zur Stadtgeschichte Aachens (Band 2) und die Originale im Stadtarchiv.