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Mitgliedschaft


Beitrag und Spenden (Neue Spendenregelungen)

Nicht nur die Spenden an den Aachener Geschichtsverein, sondern auch die Mitgliedsbeiträge sind von der Steuer abzugsfähig.

Beachten Sie dabei bitte Folgendes:
Bei Spenden bis EURO 200,- (bislang EURO 100,-) und bei den Mitgliedsbeiträgen reicht der Buchungsbeleg des beauftragten Kreditinstituts als Beleg gegenüber dem Finanzamt aus.
Bei darüber liegenden Beträgen ist die Vorlage einer Spendenbescheinigung beim Finanzamt erforderlich, die Ihnen vom Geschichtsverein unaufgefordert zugesandt wird.

Die Abzugsfähigkeit ist durch den Gesetzgeber auf nunmehr 20 Prozent (bislang 5 oder 10 Prozent) der Einkünfte angehoben worden.

Der Geschichtsverein ist vom Finanzamt Aachen-Innenstadt mit Bescheid vom 19.02.2016 Az.: 201/5900/6478 wegen Förderung der wissenschaftlichen Erforschung der Aachener Stadtgeschichte als wissenschaftlichen Zwecken dienend i.S.d. § 10 b Abs. 1 Einkommensteuergestez in Verbindung mit 52 Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit.

Unsere Bankverbindung:
Sparkasse Aachen 1023290 (BLZ 390 500 00).
Bei Überweisungen aus dem Ausland:
IBAN: DE 25 3905 0000 0001 0232 90
SWIFT-BIC: AACSDE 33.