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Aktuelles


Denkmalrecht und Geschichte

Eine Entscheidung des OVG Münster stellt die Finanzierung der Archäologie im gesamten Land Nordrhein-Westfalen in Frage.

Eingriffe in Bodendenkmäler durch den Bergbau, durch Baumaßnahmen, durch Straßenbauarbeiten oder ähnliche Maßnahmen stehen unter Genehmigungsvorbehalt durch die Denkmalbehörden. Ihnen wird nur bei einer archäologischen Begleitung der Maßnahme zugestimmt.

Grabungsfirmen, die stadtarchäologischen Dienste und die Bodendenkmalpflegeabteilungen der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen haben in den letzten Jahrzehnten viele neue geschichtlichen Erkenntnisse zu Tage gefördert. Das gilt insbesondere für 7 fruchtbare Jahre der Stadtarchäologie Aachen.

Bezahlt werden muß diese Arbeit aber auch, was seit Jahrzehnten nach dem Verursacherprinzip gehandhabt wurde- d.h. die Kosten wurden dem Baherren oder Träger einer Maßnahme auferlegt. Das OVG Münster hat nun festgestellt, daß es hierzu an einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage im Denkmalschutzgesetz NRW fehlt.

Sollten die Landschaftsverbände diese Arbeit übernehmen, benötigten sie jährlich 30 – 40 Mio EURO Haushaltsmittel mehr. Sie könnten diese erhöhten Haushaltsmittel über Umlagen auf die Stadt- und Landkreise umlegen. Die Landkreise haben ebenfalls die Umlagemöglichkeit auf die kreisangehörigen Kommunen.

Auf die öffentliche Haushalte kommen daher neue und zusätzliche Belastungen zu, sollte der Gesetzgeber diese Regelungslücke nicht umgehend schließen.

Die Landschaftsverbände könnten auch kaum das Personal bei den Grabungsfirmen komplett übernehmen, so daß praktische Engpässe, Verzögerungen bei der Realsierung von Baumaßnahmen und Entlassungen bei den Grabungsfirmen zu befürchten sind.

Die Landesintiative Archäologie NRW hat für den 29.6.2012 zu einer Demonstration in Düsseldorf aufgerufen, die sich ab 10. 00 Uhr vom Hauptbahnhof bis zum Landtag bewegen soll, wo eine Petion bei Landtag eingereicht wird.

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