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Aktuelles


Darf die Förderung des Denkmalschutzes im Interesse der Haushaltskonsolidierung auf Null gefahren werden?

Das Landes NRW plant für 2013 die Kürzung der Haushaltsmittel für den Denkmalschutz auf 1,15 Millionen Euro und in 2014 auf 580.000 Euro. 2015 sollen keine Gelder mehr zur Verfügung stehen.

Information des Landschaftsverbandes Rheinland

Hiergegen richtet sich der Aufruf zur Mitunterzeichnung einer Petition, der von Vereinen und Verbänden zum Denkmalschutz unterstützt wird:

open petition

Schon vor 10 Jahren hat das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz (DND)bei ähnlichen Plänen der Landesregierung Baden-Würtembergs darauf hingewiesen, daß Deutschland durch in nationales Recht überführte internationale Abkommen zum Denkmalschutz verpflichtet ist (Granada 1985, Valetta 1992).

Information des DND

Aufgrund der föderalen Aufgabenverteilung war der Bund lediglich dafür zuständig, mittelbare verfassungsrechtliche Vorgaben zu setzen. Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums nach Art 14 Grundgesetz führt dazu, daß ein Eigentümer die Eintragung eines (bebauten) Grundstückes in die Denkmalliste entschädigungslos hinzunehmen hat. Erst wenn konkrete Verpflichtungen für ihn die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten, besteht eine Entschädigungspflicht. In der Praxis der Denkmalpflege ist natürlich in jedem Jahr mit solchen Fällen zu rechnen, wozu entsprechende Haushaltsmittel vorzusehen sind. Das kann nicht nur vor Ort von den Unteren Denkmalbehörden geleistet werden. Daß auch das Land in der Pflicht ist, ergibt sich schon aus Artikel 18 Absatz 2 Landesverfassung NRW:

„Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Kultur, die Landschaft und Naturdenkmale stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände.“

Das Land kann sich außerdem den Verpflichtungen aus den internationalen Abkommen nicht entziehen, zumal die Länder im Verhältnis gegenüber dem Bund Träger dieser Aufgabe sind.

Schließlich sollte man auch zur moralische Pflicht gegenüber Eigentümern stehen und kann finanziell diese oft engagierten und opferbereiten Bürger nicht immer allein im Regen stehen lassen.

Ob es ausreicht, wenn der Bund die rigorosen Sparpläne des Bundeslandes NRW kritisiert, mag man im Rahmen der föderalen Systems politisch klären. Eine staatliche Instanz, die Aufgaben mit einer hohen Kostenlast zu tragen hat, muß aber letztlich aus dem Gesamthaushaltsvolumen in die Lage versetzt werden, die Aufgabe erfüllen zu können.

Erklärung des Kulturstaatsminsters Naumann