Aktuelles
Auch für Geschichtsfreunde kann es schon einmal Sinn machen, einen städtischen Ausschuß zu besuchen.
Mit einer durch Satzung festzulegenden größeren Pufferzone um den engsten historischen Stadtkern will die Stadt Aachen ihr Erscheinungsbild vor nachteiligen Veränderungen bewahren. Der Schutz gilt innerhalb des inneneren Grabenringes, in den wichtigsten ehemaligen Torstraßen und entlang der Sichtachsen auf Dom und Rathaus. Damit zieht die Stadt Aachen Konsequenzen aus dem Fall Dresden, das den Kulturerbestatus wegen des Baus der Waldschlößchenbrücke verloren hat.
unser Bericht zu Dresden
Der Satzungsentwurf wird in öffentlicher Sitzung unter Tagesordnungspunkt (TOP) 4 beraten und beschlossen. Die genaue Uhrzeit und die gesamte Tagesordnung können Sie über Internet dem Aachener Ratsinformationssystem entnehmen:
zum Ratsinfo
Auf der Tagesordnung steht zuvor unter TOP 3 der Bericht des Stadtarchäologen Schaub an: „Neues zur Archäologie von Aachen und Burtscheid“
Im „Ratsinfo“ ist die ausführliche Vorlage zum TOP 4 einsehbar. Zu TOP 3 ist „nur“ ein mündlicher Bericht angekündigt.